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Arbeitsrecht - Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

arbeitsrecht-heilbronn-rechtsanwalt(2/10) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst entschieden, dass unzureichende Deutschkenntnisse die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen können.
 

Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage sei, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen. Eine verbotene mittelbare Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft gemäß § 3 Abs. 2 AGG stelle es nicht dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlange, soweit dies für die konkrete Tätigkeit erforderlich sei.


Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wiederholt darauf hingewiesen, dass er seine Deutschkenntnisse verbessern müsse, da andernfalls eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohe. Eine Verbesserung der Deutschkenntnisse erfolgte dennoch nicht. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung wurde seitens des Bundesarbeitsgerichts als wirksam angesehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010, Az.: 2 AZR 764/08, (Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 10/10)