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(1/10) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 entschieden, dass § 622 Abs. 2 S. 2 BGB gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die RL 2000/78/EG verstößt.

Die genannte Norm in ihrer jetzigen Ausprägung verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Es obliegt den nationalen Gerichten, in einem Rechtsstreit zwischen Privaten die Beachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters erforderlichenfalls unangewendet zu lassen (EuGH, Urt. v. 19.1.10, C-555/07, Kücükdeveci/Swedex; Vorlage des LAG Düsseldorf).