Steuerrecht, Insolvenzrecht - Horn & Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater Fachanwälte in Neckarsulm Kreis Heilbronn

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Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Einwendungsauschluss des Geschäftsführers gegen Haftung nach § 69 AO

(12/17) Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung (Urteil vom 27. September 2017 - XI R9/16) entschieden, dass bei einer Steuerforderung gegenüber einer GmbH, welche zur Insolvenztabelle widerspruchslos festgestellt wurde, der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung nach § 166 Abgabenordnung mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen ist, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat.

Einem Geschäftsführer einer GmbH ist daher im Insolvenzverfahren dringend zu raten, dass er die Forderungsanmeldungen des Finanzamtes sorgfältig geprüft und gegebenenfalls Widerspruch erhebt, um noch Einwendungen gegen die Höhe der Forderung im Haftungsverfahren nach § 69 AO vornehmen zu können.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Bundesgerichtshof verneint Schadensersatz bei versehentlich eingereichter Selbstanzeige durch einen Berater

(12/17) Der Bundesgerichtshof hat in seinem am 21. Dezember 2017 veröffentlichten Urteil entschieden, dass einem Mandanten, welcher eine vorsätzliche Steuerhinterziehung begangen hat dann kein Schadensersatzanspruch gegen den Berater zusteht, wenn dieser abredewidrig versehentlich eine Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt einreicht.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (Urteil vom 9.11.17, Az. IX ZR 270/16) zwar eine Pflichtverletzung des Beraters gesehen, da dieser abredewidrig versehentlich die Selbstanzeige an das Finanzamt versandt hat, allerdings ist dadurch kein zu ersetzender Schadensersatzanspruch des Mandanten gegeben. Das Gericht räumt zwar ein, dass die Verhängung einer Strafe durchaus als ersatzfähiger Schadensersatzanspruch angesehen werden kann, allerdings ist die berechtigt zu entrichtende Steuer aufgrund der vorsätzlichen Steuerhinterziehung nicht ersatzfähig.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: neue Voraussetzungen für einen Rangrücktritt

(12/17) Zur Vermeidung einer rechtlichen Überschuldung bedient sich die Praxis eines Rangrücktritts beispielsweise für gewährte Gesellschafterdarlehen. Die hier zu beachtenden Besonderheiten sind nun sowohl durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. März 2015, Az.: IX ZR 133/14), als auch durch eine Entscheidung durch den Bundesfinanzhof (Urteil vom 10. August 2016, Az.: I R 25/15) weiter präzisiert worden. Aus diesen Gründen sollten gewährte Rangrücktritte nach den nunmehr geltenden Voraussetzungen überprüft werden.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Bundesverfassungsgericht sieht teile des § 8c KStG als verfassungswidrig an

(11/17) § 8c KStG erschwert die Nutzung von Verlustvorträgen beim Erwerb von Körperschaften (GmbH, AG, usw.). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStG überprüft und den Verlustuntergang bei Kapitalgesellschaften im Fall eines schädlichen Beteiligungserwerbs in Teilen für verfassungswidrig erklärt (vgl. Beschluss vom 29.3.2017, Az. 2 BvL 6/11). Das höchste Gericht sieht in dieser Norm teilweise Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. GG.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen?

(11/17) Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinem Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15, ZinsO 2017, 340) den Sanierungserlass vom 27.03.2003 (IV A 6-S 2140-8/03) gekippt. Hierzu hat er festgestellt:

„das von der Finanzverwaltung und von Teilen der Rechtsprechung sowie des Schrifttums als richtig erkannte Ziel, Sanierungsgewinnen generell, jedenfalls aber nachdem sie mit Verlusten verrechnet worden sind, nicht zu besteuern, lässt sich mit einem Billigkeitserlass nach § 163 Satz 1 oder § 227 Abgabenordnung nicht erreichen. Die nach der BFH-Rechtsprechung für das Merkmal sachlicher Unbilligkeit maßgebenden Kriterien rechtfertigen keine Billigkeitsmaßnahme für die im sogenannten Sanierungserlass beschriebenen Fälle.“

Auf die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH hat die Finanzverwaltung durch BMF-Schreiben vom 27. April 2014 reagiert und Vertrauensschutz für bestimmte Fälle gewährt. Der Gesetzgeber hat außerdem auf den Beschluss des GrS des BFH reagiert und einen neuen § 3a Einkommensteuergesetz, welcher die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich regelt, geschaffen. Entsprechende Regelungen wurden in das Körperschaftsteuergesetz und das Gewerbesteuergesetz übernommen.
Diese Regelungen treten allerdings erst dann in Kraft, wenn die europäische Kommission festgestellt hat, dass diese keine oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen. Dieses sogenannte EU-Notifizierungsverfahren kann bis zu 18 Monaten andauern. Eine Entscheidung der EU-Kommission liegt derzeit noch nicht vor.

Sollten Sie die Sanierung eines Unternehmens beabsichtigen, so ist aufgrund der unklaren Rechtslage intensiv zu prüfen, ob die eventuell entstehenden Sanierungsgewinnen steuerfrei sind.


Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht weist auf folgendes hin: Zahlungsanspruch des Insolvenzschuldners der Mietkaution gegen den Vermieter bei einem bestehenden Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung?

(1/17) Schwierigkeiten bereitet regelmäßig die rechtliche Beurteilung, ob ein Kautionsrückzahlungsanspruch gegen den bisherigen Vermieter dem Insolvenzschuldner zusteht oder ob die Insolvenzmasse die Kaution beanspruchen kann. mehr


Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: EU-Kommission plant ein vorinsolvenzrechtliches Sanierungsverfahren

(12/16) Die EU-Kommission plant das europäische Insolvenzrecht zu harmonisieren. Dies soll durch ein unionweites vorinsolvenzrechtliche Sanierungsverfahren erfolgen mehr...


Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht weist auf folgendes hin: Bundesfinanzhof erkennt ein ausländisches Insolvenzverfahren bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten nicht an
(12/16) Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 27. Januar 2016 (Aktenzeichen VII B 119/15 dazu Stellung bezogen, ob ein ausländisches Insolvenzverfahren bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten anzuerkennen ist. Mehr...

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm Kreis Heilbronn weist auf folgendes hin: Ausländische Steuerforderungen können von der Restschuldbefreiung umfasst sein
(12/16) Mit dem Beschluss vom 7.11.2016 (Aktenzeichen 1 V 2137/16) mit der Rechtsfrage beschäftigt, ob ausländische Steuern von der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Deutschland mit umfasst sind. Mehr...

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg zum Nachweis der Bösgläubigkeit bei einem Umsatzsteuerkarussell im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung

(11/16) Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 23. Juni 2016 (Aktenzeichen 1V 1044/16) Grundsätze zum Nachweis der Bösgläubigkeit hinsichtlich eines angeblichen Umsatzsteuerkarussells beim Handel mit Silbergranulat im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung festgelegt.


Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) empfiehlt: Doppelnützige Treuhand zur Vermeidung einer Insolvenz

(11/16) Bei einem Krisenunternehmen sind die Banken oftmals berechtigt, bestehende Darlehensverträge zu kündigen. Der Weg in die Insolvenz ist dabei oftmals unvermeidbar, da Mittel zur weiteren Finanzierung durch die Gesellschafter nicht mehr zur Verfügung stehen und die Banken nicht bereit sind, weitere Darlehen zu bewilligen.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Länder fordern die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei Share Deals

(10/16) Die Länder fordern die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes bei sogenannten "Share Deals". Beim Kauf von Immobilien fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Immobilieninvestoren nutzen eine bestehende Lücke des Grunderwerbsteuergesetzes aus, um der Grunderwerbsteuer ganz zu entgehen.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf die Verschärfung des Steuerstrafrechts hin:

(4/2016) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 27.10.15, Az.: 1 StR 373/15) hat seine Rechtsprechung hinsichtlich der Steuerhinterziehung in großem Ausmaß geändert und weiter verschärft.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Umsatzsteuerzahlung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr

(5/2015) Umsatzsteuervorauszahlungen für das abgelaufene Wirtschaftsjahr können bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz noch dem abgelaufenen Kalenderjahr zugerechnet werden, falls die Umsatzsteuerzahlung für den letzten Monat bzw. das letzte Quartal bis spätestens zum 10. Januar des Folgemonats erfolgt.


Ihr Fachanwalt für Steuerrecht aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn) weist auf folgendes hin: Jede deutsche Bank oder Sparkasse muss dem Finanzamt das Vermögen eines verstorbenen Kunden melden, auch wenn sich die Konten bei Filialen im Ausland befinden

(4/2016) Die Filialen von deutschen Bankhäusern in Österreich müssen den deutschen Finanzämtern Auskunft über Konten und Vermögenswerte geben, wenn einer der deutschen Kunden verstorben ist. Dies hat der EuGH heute entschieden (Aktenzeichen C-522/14).

Wichtige Informationen für Heilbronn in Zusammenhang zu Rechtsanwalt und Steuerberater

Nachfolgend haben wir wichtige Adressen von Stellen in Heilbronn zusammengestellt. Wir bitten um Beachtung, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen können.

Heilbronn hat über 120.000 Einwohner und liegt im Norden von Baden-Württemberg. Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg und die zweitgrößte Stadt des Landesteils Württemberg.

Die Stadt Heilbronn hat ein Amtsgericht, Landgericht, Sozialgericht und Arbeitsgericht.

Die Kontaktdaten für das Amtsgericht Heilbronn sind:

Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstrasse 2-4
74072 Heilbronn


Telefon:   07131/64-1
Fax:   07131/64-34000

email: Poststelle@agheilbronn.justiz.bwl.de

Homepage: www.amtsgericht-heilbronn.de.

Die Kontaktdaten für das Landgericht Heilbronn sind:

Landgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 8
74072 Heilbronn

Telefon: 07131/64-1
Pforte/Wachtmeister: 07131/64-35000

Fax: 07131/64-35050

Homepage: www.landgericht-heilbronn.de

Die Kontaktdaten für das Arbeitsgericht Heilbronn sind:

Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn


Telefon: (0 71 31) 12 32-0
Fax: (0 71 31) 12 32-2 44
Homepage: www.arbg-heilbronn.de.

Die Kontaktdaten für das Sozialgericht Heilbronn sind:

Adresse: 74072 Heilbronn, Erhardgasse 1
Telefon: 07131/7817-0
Fax: 07131/7817-11

Homepage: www.sg-heilbronn.de/.



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